Der kurze Durchgang durch die Geschichte – Papiere 1 bis 4 – will zu einem Besuch der Vergangenheit einladen, soweit dies mit unserer modernen Denkform „zwischen den Ohren“ überhaupt möglich ist. Es geht weder darum, eine Entwicklungsgeschichte des „Friedens“ nachzuzeichnen, die dem allzu bekannten aufklärerischen Muster eines Aufstiegs vom Einfachen zum Komplexen folgt, noch soll etwa gegenaufklärerisch die „gute alte Zeit“, in der angeblich alles besser war, angerufen werden. Vielmehr soll die historische Einführung deutlich machen, dass der heutzutage so vorgeblich faktisch und greifbar daherkommende „Friede“, wie ihn die Friedensbewegungen der Neuzeit auch emphatisch besetzen, ein Produkt der Moderne ist, der in der Form unnachgiebig, dem Inhalt nach aber nahezu jeder Konkretisierung offen ist. Dieser moderne „Friede“ wird von Kant in den zitierten Artikelüberschriften aus „Zum ewigen Frieden“ (Papier 5) affirmativ besetzt, seine Genese gleichwohl, und wie ich meine durchaus „vorsätzlich“, verdunkelt. Im Papier 6 werden daher, auch vor dem Hintergrund Eurer eigenen „Erfahrungen“ (ein Begriff, der ebenfalls dringend zu theoretisieren wäre), nunmehr Beispiele für die Ausgestaltung der Konkretisierung gegeben.
1. Der Friede in einer durch Religion integrierten Ordnung der Leute unterscheidet sich schon auf den ersten Blick vom Frieden in der Moderne. Die Mitglieder der Kultgemeinde sind, gerade auch in ihrer Beziehung untereinander, in Gott bzw. den Göttern (Welt, Kosmos) verankert und aufgehoben und mit den Göttern verwandt. (Dabei ist Verwandtschaft hier ausdrücklich nicht als Blutsverwandtschaft im modernen Sinne zu verstehen.) Friede herrscht, wenn die göttliche Ordnung erfüllt ist. Zu dieser Ordnung können auch Kriege, Beutezüge und Überfälle gehören. Wird eine Bevölkerung unterworfen, die einer anderen Religion anhängt, wird regelmäßig Toleranz geübt, d.h. deren Götter bleiben unangetastet. Ziel der kriegerischen Überfälle ist die Alimentierung des eigenen Verbands durch die Besiegten. Werden letztere aber in die „Verwandtschaft“ aufgenommen, geschieht dies zuvörderst durch Aufnahme der „fremden“ Götter in den Pantheon und erst in dessen Folge durch Hochzeiten oder Adoptionen unter den Menschen.
Platon schreibt in der Schrift „Vom Staat“: „Dieser Mythos ist erhalten geblieben und nicht verloren gegangen, er kann uns erretten, wenn wir ihm Gehör schenken und ihm folgen ... So wollen wir im Glauben an die Untersterblichkeit der Seele uns um Gerechtigkeit, gepaart mit Einsicht, bemühen, damit wir so den Göttern und uns selbst Freunde sind.“
In der Schrift „Über die Gesetze“ führt er aus, dass die göttliche Für- und Vorsorge überall in der Welt waltet. Friede herrscht, wenn die Menschen „Marionetten Gottes“ sind, also der göttlichen Ordnung entsprechend sich verhalten. Diese verwandtschaftliche Beziehung zu Gott wird durch die Vernunft – mittelbar – oder den Eros, das liebende Sehnen, - unmittelbar – gelebt.
Die Menschen sind aufeinander verwiesen und angewiesen, weswegen sie in einer Stadt (Staat) oder Landgemeinde zusammenleben, um sich ihre Bedürfnisse zu erfüllen. Umgekehrt existiert die Stadt eben zur Erfüllung der Bedürfnisse ihrer Bewohner. Sie soll nach Platon
dem Einzelnen dienen,
die Bedürfnisse befriedigen,
das Leben in Fülle ermöglichen,
zur Einheit in Gott führen.
Der göttliche Anteil im Menschen ist seine Seele, die drei Aspekte aufweist:
Weisheit
Mut
Selbstbeherrschung.
Entsprechend der göttlichen Seele von daher auch die ständische Ordnung
Philosophenkönig – Weisheit
Wächter – Mut
Bauern, Handwerker – Selbstbeherrschung,
und ihre Regierungsformen
Philosophenkönig – Monarchie/Aristokratie
Wächter – Timonkratie
Bauern, Handwerker – Oligarchie, Demokratie, Tyrannis.
Sich in diese Ordnung einzufügen, d. h. Gerechtigkeit zu üben, bedeutet Friede im Leben und Glückseligkeit in der Ewigkeit. Leben und Tod sind in der Religion eine Einheit. Glückseligkeit wird jedem zuteil, der auf Erden den ihm zugemessen Auftrag erfüllt – Friede - und die Verähnlichung mit Gott gesucht hat.
Bei aller jeweils differenzierten Ausprägung, finden sich die vorstehend anhand von Platon dargestellten Hauptmerkmale bei allen Religionen wieder. Sei es nun bei Aristoteles, wo im Gottesbeweis der „unbewegte Beweger“ mit/als Gott identifiziert wird, der nicht nur der Erstbeweger, die unverursachte Ursache allen Seins und das oberste Prinzip ist, sondern zugleich das Ziel der Bewegungen aller Wesen, die ausschließlich in diese Richtung ihre Bestimmung, ihre Entelechie (Vollkommenheit, Vollendung) erfahren können. Gott ist in der religiösen Ordnung der Menschen eben immer schon Anfang und Ende zugleich, Alpha und Omega. Oder sei es bei Cicero, wo der „höchste Gott“ den Menschen nicht nur Weisheit, sondern vor allem die Freundschaft, die wohlwollende und liebende Übereinstimmung in allen göttlichen und menschlichen Angelegenheiten geschenkt haben. Der Beispiele wären noch viele, wobei sich diese nicht einmal auf den europäischen oder vorderorientalischen Raum beschränken müßten. Und es sollte auch nicht verwundern, dass vorstehend die „Philosophen“ zu Wort gekommen sind, denn in der Religion ist alles religiös und es von daher unserer modernen Denkform und der Sichtweise der modernen Geschichtsmetaphysik geschuldet, wenn „wir“ in Griechenland die „Philosophen“, in Rom die „Juristen“ und „Politker“ oder in Persien die „Priester“ über Gott und die Welt sprechen hören.
2. Das Christentum führt zu keinen wesentlichen Änderungen im Verständnis des Friedens, ist es doch auch nur eine unter vielen Erlösungsreligionen. Den Frieden erfährt und erlangt der Mensch als einzelner und Bestandteil der von der göttlichen Ordnung vorgesehenen Gliederung in der Liebe zu Gott. Friedlos sind die, die Gott mißachten und sich der Selbstliebe ergeben. Sie gefährden nicht nur ihr eigenes Heil, sondern auch das aller anderen.
Die Gemeinschaft (Augustinus) der Menschen gliedert sich von der kleinsten Einheit bis zur Gemeinschaft der ganzen Welt. Der Mensch als Geschöpf Gottes, ist zugleich Gottes Ebenbild. Jesus Christus kam auf die Welt, um die Menschen zu erlösen, hat sie erlöst und mit Gott versöhnt. Im Zustand des Heils soll der Mensch sich an Gott ausrichten in seinem Leben. Zunächst steht der einzelne Mensch für sich, dann kommt das Haus, die Gemeinde, das irdische Reich und die ganze Welt: doch das Ziel aller dieser Einheiten ist Gott. So ist die gesamte Gemeinschaft nur von Gott her zu verstehen, da sie auf Gott bezogen ist.
Die von Gott gegebene Ordnung (Religion!) ist als solche die Gerechtigkeit in und auf der Welt. Alles und jedes, jeder und jede hat darin seinen oder ihren Platz, der demütig, also in Liebe zu Gott, anzunehmen ist. Somit ist die Ordnung als Gerechtigkeit die Voraussetzung und zugleich der Inhalt des Friedens, wie der wahre Friede die Ruhe der Ordnung ist. Diese Ordnung gilt nicht zuletzt auch für die christlichen Herrscher, gleich auf welcher Rangstufe sie sich auch in der Hierarchie des Adels befinden mögen. Es ist an ihnen die Ordnung zu bewahren und sich keinesfalls über sie zu stellen.
Von daher dürften nun Gottesfriede, Reichsfriede und Landfriede, wie in den Papieren angesprochen, besser zu verstehen sein. Die Kriegszüge und Fehden sind Teil der Ordnung und dienen der Versorgung der dem Herrn anbefohlenen Untertanen. Außerhalb der Ordnung und damit außerhalb des Friedens stellt sich aber, wer die Kirche und ihre Kulthandlungen stört oder andere Stände daran hindert, die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Es ist nicht der rechte Krieg, die rechte Fehde oder der rechte „Raub“, der den Frieden bricht, denn all dies gehört originär zum Frieden; es ist vielmehr der Angriff gegen die göttliche Ordnung in und auf der Welt, die den Täter friedlos macht und die Eliminierung seines Unordnung schaffenden Treibens notwendig macht.
3. In der Renaissance hat der Friede keinen substantiellen Inhalt mehr, weil die christliche Religion als Erklärung der Welt in Europa zerfällt. Die “Verarbeitung“ dieser fundamentalen Krise geht viele Wege. Zu nennen ist die Kunst, die Geburt des Humanismus, die Bemühungen zur Rettung der alten Ordnung durch Theokratie (Girolamo Savonarola) und schließlich die Anrufung der starken Hand eines Führers „il principe“durch Machiavelli, der an nichts mehr als an seine eigene Tüchtigkeit und die Gunst der Stunde gebunden ist.
Die Genese des Zusammenbruchs war Inhalt meines letztjährigen Referats bzw. u.a. auch Gegenstand meines Artikels in EXIT! 2 „Das Bürgerrecht auf Folter“. Zwischenzeitlich hat Gerold Wallner in dem demnächst in EXIT3! erscheinenden Aufsatz „Die Leute der Geschichte“ weitere Denkansätze zu den endogenen und exogenen Ursachen des Niedergangs entwickelt, die ich hier in der Kürze der Zeit leider weder darstellen noch etwa diskutieren kann. Es ist mir aber wichtig, darauf hinzuweisen, dass die von der Aufklärungsmythologie als goldenes Zeitalter des Beginns der Freiheit bejubelte Renaissance gerade, umgekehrt, eine Zeit der Krise am Ende einer Epoche der menschlichen Welterklärung war. In aller Verzweiflung wurde versucht, die bisherige Ordnung zu retten. Von daher liegen so unterschiedliche Strömungen wie die Theokratie eines Savonarola oder der von den Neuplatonikern ausgerufene Humanismus durchaus auf einer Linie. Besteht doch die Theokratie in der Aufrechterhaltung der göttlichen Ordnung unter Beseitigung ihrer angeblichen Ordnungsbrecher (demokratisch verfaßte Theokratie) und der Neoplatonismus in der versuchten Neurezeption einer vorgängigen Religion zur Rettung der brüchig gewordenen Gesamtheit. So versucht denn auch ein Pico della Mirandola die Vereinheitlichung aller im bekannten Denkrichtungen – von den Mysterien über die Bibel bis hin zu den Scholastikern und den Nominalisten – unter dem Leitgedanken der Seinshierarchie, d.h. der Existenz von allem und jedem in Gott. Der Verarbeitung der Krise mittels der „aufblühenden“ Kunst nachzuspüren, wäre durchaus lohnenswert, muß hier aus Zeitgründen aber leider unterbleiben.
Vor diesem Hintergrund aber tritt Niccolo Machiavelli auf, der sich mit der Reparatur des Überkommenen nicht weiter aufhält, der seinsmäßigen Ordnung eine Absage erteilt und den Wirren seiner Zeit durch Ordnungsmacherei (Roswitha Scholz) begegnet.
Der aus der verbindlichen Ordnung freigesetzte („freie“) Mensch fällt auf sich selbst zurück. Konsequent beschreibt Machiavelli ihn deshalb als feigen und gewissenlosen Egoisten: „die Menschen sind schlecht“ und „in der Welt gibt es nur gemeinen Pöbel“. Diese üble Masse bedarf nun der Hand des Principe, der sie führt und im Zaume hält. Identifiziert wird dieser Fürst im Helden, der durch persönliche Tüchtigkeit (virtù) und Gunst der Stunde (fortuna) die Herrschaft erlangen kann. Auch dies ist folgerichtig, denn Fürst kann, nachdem es einen göttlichen Auftrag zum Herrschen innerhalb der Ordnung nicht länger gibt, grundsätzlich jeder werden. Der so in die Welt gekommene Fürst ist somit selbst auch nicht gebunden, kann mit Gewalt oder List, aber auch durch Wohltaten und sachliche Zuwendungen an die Untergebenen seine Herrschaft aufrecht erhalten oder zu mehren versuchen. Das Herzstück seiner Macht ist das Söldnerheer, das aus Gründen des persönlichen Vorteils der Söldner den Herrscher stützt, - oder auch überläuft. Der „Knall der Moderne“ (Robert Kurz) dürfte wohl hier seinen Anfang genommen haben., ohne dass vom Kapital als gesellschaftlichem Verhältnis weit und breit noch etwas zu sehen gewesen wäre. Auf den Plan tritt vielmehr der von allen Rückbindungen „freie Mann“, dem die Welt zur Unterwerfung offensteht. Seine „Aufsehen erregenden Unternehmungen“, die Anerkennung und Schrecken verbreiten konstituieren auch jene „Ruhmsucht“ mit der sich später die Aufklärung herumschlägt und die sie „natürliche Eigenschaft“ des Menschen(mannes) benennen wird.
Wenn die modernen Geisteswissenschaftler, gleich welcher Disziplin, so mühsam versuchen, im Entwurf Machiavellis Ausführungen zur „Gesellschaft“ herauszufiltern und immer wieder kopfschüttelnd nichts finden, so ist dies keineswegs verwunderlich. Die religiöse Ordnung gibt es bereits nicht mehr und eine Gesellschaft gibt es noch nicht. Machiavelli betont immer wieder die Prinzipienfreiheit des Principe, dessen Ziel ausschließlich die Einhegung des feigen und egoistischen Pöbels ist. Die Religion mit ihren Verbindlichkeiten ist allenfalls ein Mittel zum Zweck, das als Zuchtinstrument in der Hand des Fürsten das Volk zusammenhält.
4. Gleich zu Beginn der Aufklärung wird der Friede zum Staatsziel erhoben und sogleich auf den „inneren“ Frieden beschränkt. Friede ist absoluter Gehorsam, ist das Aufgehen der Individuen in der neuen Staatsentität, welche vom absoluten Herrscher verkörpert wird.
Keinerlei theoretische Erwägung kommt ohne Rückkopplung auf die Realgeschichte aus. Wenn wir uns nun Thomas Hobbes zuwenden, sollten wir uns vor Augen halten, dass er nicht nur Zeitzeuge der unzähligen Kriegszüge des freien Mannes war, sondern auch die englische Variante des Kampfes um die „Religionsfreiheit“, d.h. die Freiheit von Religion als verbindlicher Ordnung, miterlebt hat. Zu nennen wären hier die sogenannten Konfessionskämpfe, das Protektorat Cromwells, die Test-Akte und schließlich die Glorreiche Revolution.
Ohne Staat befindet sich der Mensch nach Hobbes im Naturzustand, der ihn im Zuge seines Dranges nach Selbsterhaltung zum Krieg mit allen anderen zwingt. Diese ontologisierende Aussage, die er mit der Methode der Geometrie zu untermauern sucht (nach Hobbes sind die Menschen Körper, die kein anderes Vermögen haben als die Bewegung), wäre zu Zeiten der Religion nicht möglich gewesen. War vordem die Natur gut, weil von Gott konstituiert, mithin auch der „natürliche“ Mensch gut, so ist der Mensch nun „schlecht“, weil er in seinen „natürlichen“ Anteilen nun ebenso unberechenbar und unerklärlich ist wie die ihm entgegentretende „fremde“ Natur. Zwar gibt es in diesem Zustand kein Recht oder Unrecht, aber immerwährenden Krieg. In dieser Welt, wo keiner mit keinem in irgendeiner Weise verbunden ist, ist folglich der Mensch auch nicht auf andere Menschen angelegt. Sie sind nur das Mittel, um Ehre und Vorteil zu erlangen. Wie schon bei Machiavelli wird man Aussagen zur Gesellschaft vergeblich suchen.
Ohne Gründe für die plötzliche Erkenntnis auch nur anzugeben, führt Hobbes schließlich aus, dass angesichts des schon immerwährenden Krieges die Menschen „entdecken“, dass Friede ihr politisches Ziel sein müsse. Da alle bis zu diesem Zeitpunkt selbst regieren, als vereinzelte Individuen neben einander stehen, bilden sie eine Eidgenossenschaft und tun folgenden Schwur: „Ich gebe mein Recht zur Selbstregierung an diesen Menschen ab unter der Bedingung, dass du ebenfalls dein Recht über dich an ihm abtrittst“. Aus diesem Eid, so Hobbes, würden aus allen Individuen „eine Person und heißen Staat oder Gemeinwesen“.
Bei diesem Vertrag handelt es sich nicht um einen Gesellschaftsvertrag wie bei Rousseau, sondern um die eidliche Selbstbindung zur Unterwerfung. Der Souverän nimmt die Unterwerfung an und übt danach absolute Herrschaft aus.
Den so entstandenen künstlichen Menschen (Staat) nennt Hobbes „Leviathan oder sterblichen Gott“. An dessen Spitze kann nur ein Monarch stehen, der ja außerhalb der Eidesbindung steht und von daher „... niemandem Unrecht tun [kann], so dass man ihm die höchste Gewalt wegnehmen dürfte“. Als solcher künstlicher Mensch steht er sodann den übrigen Menschen, die noch im Naturzustande sind, oder anderen Staatssubjekten gegenüber und führt mit diesen den Kampf aller gegen alle fort.
Nach innen aber herrscht Friede, denn die Untertanen sind der von ihm willkürlich gesetzten Ordnung unterworfen. Und genau hier findet sich ein wesentlicher Unterschied zu Machiavelli. Die Menschen hängen dem Fürsten nicht länger aus Gründen des eigenen und Vorteils nach individuellen Maßstäben an, sondern unterwerfen sich insbesondere auch der vom Souverän gesetzten Sinnordnung, die wie Hobbes betont, Gehorsam gerade auch in Fragen des Gewissens und der Religion einschließt. Der künstliche Mensch Staat bedarf auch einer künstlichen Ordnung und Welterklärung. Mit anderen Worten: Der Staat ist immer auch Ideologieproduzent.
Die Hobbes philosophisch-affirmativ gespiegelten Verhältnisse seiner Zeit werfen so auch ein Licht auf die in Europa und Amerika ungleichzeitige Genese der Subjektkonstitution. Verblieb es in Europa zunächst im wesentlichen bei Staatssubjekten mit Untertanen, setzten die Pilgerväter, denen Religionsfreiheit (Freiheit von verbindlicher Religion) nicht gewährt wurde, ihre Segel und regelten, in Neuengland angekommen, ihre Angelegenheiten durch Vertrag (Mayflower-Vertrag), Auch wenn in dieser ersten modernen Verfassung von Gott allenthalben die Rede ist, so sollte nicht verkannt werden, dass die ultimative Existenzdeutung auch im Puritanismus, dem rigorosen Protestantismus Englands, allein Angelegenheit des „inneren Menschen“ war. Der Mayflower-Vertrag regelte die Weltgestaltung nach dem Maß weltlicher Vernunft, die Erklärung der Welt wurde aber dem Individuum und seinen ihm vom Gewissen gegebenen Privat-Universalien vorbehalten. Die Flucht vor religiöser Verfolgung war gelungen als die Freiheit zur privaten Ideologiebildung gewonnen war.
5. Während in Kontinentaleuropa die „Denker“ sich weiterhin mit dem Frieden beschäftigten, insofern als die Frage in den Mittelpunkt rückt was denn nun nach Wegfall der Religion die Grundlage der für alle verbindlichen Existenzdeutung sein soll und wer und wie diese Entscheidung zu treffen ist, beschäftigt man sich in England dagegen schon zu Lebzeiten von Hobbes mit Friede als Schutz und Erhaltung des Eigentums. Friede herrscht, wenn der Eigentümer mit seinen Sachen nach Belieben verfahren kann, er in der Mehrung seines Vermögens nicht gestört wird und das Erbrecht gewährleistet bleibt.
So steht denn auch im absolutistisch regierten Frankreich für Montesquieu vor dem Hintergrund der Reunionskriege, die ganz im Geiste des Merkantilismus den Reichtum des Herrschers mehren sollten, der Friede als Abwesenheit von Krieg im Vordergrund. Da der katholische König Herrscher im religiösen Sinne war, bedurfte es der Identifizierung einer neuen verbindlichen Grundlage der Existenzdeutung und Handlungsanweisung für das Zusammenleben der Menschen, die die religiöse Welterklärung ersetzen konnte. Darüber hinaus war auch ein neuer Träger der Weltgestaltung zu bestimmen, der zwischen grundlegender Erklärung und der Ordnung in der Welt vermitteln konnte. Die Lösung findet Montesquieu in
Grundlage - Vernunft
Träger - Volk (Territorium)
Vermittlung - Bezüge (Gesetze):
„Das erste natürliche Gesetz ist der Friede.“
Alle Bezüge (Gesetze) zusammengenommen konstituieren nach Montesquieu die Gesellschaft, die politischen Rechte für sich genommen jedoch den Staat.
Wir können an dieser Stelle konstatieren, dass damit alle Merkmale von moderner Gesellschaft und modernem Staat formuliert sind. Festzuhalten bleibt aber auch, dass Moderne und Religion völlig unterschiedliche Modi der Existenzdeutung und Organisation des Zusammenlebens der Menschen sind. Hatte die Religion gleich welcher Ausprägung einen substantiellen Inhalt bereitgestellt, der Ordnung und Handlungsanleitung in einem war, so ist die Moderne durch die Funktionalität, die funktionale Denkform (Eske Bockelmann) gekennzeichnet, die nach dem Maß einer Form einen an sich beliebigen Inhalt zurichtet. Auch wenn später Rousseau seinen Gesellschaftsvertrag als heilig im religiösen Sinne verstanden wissen will, so heißt das nicht, dass dieser Vertrag eine Religion ist, sondern verweist vielmehr darauf, dass damit die Religion ihre Ablösung und Ersetzung gefunden hat.
In England hingegen steht dieses fundamentale Problem überhaupt nicht auf der Tagesordnung. Das Oberhaupt der anglikanischen church of England, die der Lithurgie nach katholisch, der Theologie nach aber protestanisch-calvinistisch ausgerichtet ist, ist der oder die regierende MonarchIn. Der von Hobbes formulierte Unterwerfungseid als Friedensstifter funktioniert und wird denn auch von Locke ausdrücklich goutiert. Zwar gibt es somit keine Religionsfreiheit, aber die calvinistischen Anteile der für alle Untertanen verbindlichen Theolgie befördern geradezu das fleißige Tätigwerden, denn sichtbarer Wohlstand gilt im Rahmen der Prädestination als Zeichen der Erwähltheit. Locke sieht den Grund der Unterwerfung so nicht länger im Bedürfnis nach Frieden, sondern im Streben nach Schutz und Erhaltung des Eigentums:
„Das große und hauptsächliche Ziel, um dessentwillen sich die Menschen im Gemeinwesen vereinigen und sich unter die Regierung stellen, ist die Erhaltung ihres Eigentums“.
Ganz ohne nach einer „heiligen“ Vernunft suchen zu müssen, kann hier mit allem Pragmatismus (common sense) Wohlstand als sichtbares Zeichen der eigenen Erwähltheit (Gebrauchs“wert“ als Repräsentanz) und damit des persönlichen Erfolges aufgehäuft werden. Dass ein jeder dies Ziel in Frieden verfolgen kann, darum geht es Locke wenn er in seinem Staatsentwurf die Gewaltentrennung zur Vermeidung jeglicher souveräner Willkür fordert. Den daraus folgenden Unfrieden für alle, die dieses Bestreben nicht teilen oder teilen können, sieht Locke durchaus und rechtfertigt – insoweit schlüssig – die Vernichtung der indigenen Bevölkerung in Amerika.
Die vorstehenden Ausführungen vermögen vielleicht einige Hinweise darauf zu geben, warum die Ideologie und Institutionen in den verschiedenen Ländern Europas bis hin zum Ableger USA so verschiedene Wege gegangen sind. Wo eine reine Vernunft nicht in abstrakte, der Subsumptionslogik zugängliche, Normen umgegossen werden muss, kann es, wie in England, bei Einzelfallregelungen und tradierten Spruchformeln bleiben, die im gerichtlichen Zweikampf ausgetragen werden. So gibt es dem im Vereinten Königreich auch erst in der jüngeren Vergangenheit (seit Mitte des 20. Jahrhunderts) Gesetze, die unserem Normverständnis Genüge tun und das Gericht ist weiterhin vor allem ein Schiedsgericht. Anders in den USA, wo die „Freiheit eines Christenmenschen“ gleich von Anfang an eine Verfassung bzw. Verfaßtheit erfordert, die verhindern soll, dass die innere Freiheit des einen auf die innere Freiheit des anderen übergreift. Hier bleibt der „deus absconditus“ (verborgene Gott) in aller Munde, ist er doch der Garant dafür alles Chaos, also alle anderen Modi praktikablen Existenzdeutung in der Welt, aus Christenpflicht bekämpfen zu können. Nicht von ungefähr, so meine ich, gibt es in der englischen Sprache nicht wirklich eine adäquate Übersetzung der „Vernunft“.
6. Der Friede in der Moderne ist die Affirmation und allgemein durchgesetzte Unterwerfung unter das Formprinzip des Krieges aller gegen alle. Die Friedensforschungsinstitute und weite Teile der Friedensbewegung verstehen unter Friede nur die Konkretisierung dieses modernen abstrakten Begriffs. Von daher ist die Ein- und Ausschlußlogik, die gewaltsame Durchsetzung des Vermittlungsprinzips Rechtsstaatlichkeit und die Eliminierung von Menschen im „Naturzustande“ mit dem modernen Frieden nicht nur kompatibel, sondern geradezu dessen Programm.
Mit Kant endet gleichsam die Phase des Problembewußtseins und der Suche nach Erklärungen dessen, was das Gemeinsame ist, dass die Menschen ausmacht. So sind die vier berühmten Fragen
Was kann ich wissen?
Was soll ich tun?
Was darf ich hoffen?
Was ist der Mensch?
nur vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen zum krisenhaften Verfall der religiösen Konstitution zu verstehen. In jeder Religion, nicht nur im Christentum, finden diese Fragen jederzeit Antwort. Erwägungen hierüber finden dort vielmehr darüber statt, wie die überall auffindbaren Anworten Gottes richtig gedeutet und in die Tat umgesetzt werden.
Ist aber die religiöse Weltordnung zerbrochen, die Menschen mithin von sie miteinander verbindender Religion frei, so muß, und diese Frage wird von Kant auch zuvörderst gestellt, Freiheit überhaupt möglich sein, sich als Begriff nicht selbst widersprechen. Und so unternimmt es Kant in der „Kritik der reinen Vernunft“ gegen alle bis dato vorgetragene Skepsis die Freiheit, das ist die Möglichkeit allgemeiner und notwendiger objektiv-theoretischer Erkenntnis, zu rechtfertigen. Dies geschieht allerdings um den Preis, dass menschliche Erkenntnis (transzendental, als frei gesehen) nur mit Gegenständen als Erscheinungen zu tun haben kann. Dies erweist sich jedoch unter dem von ihm behandelten Gesichtspunkt – im Gegensatz zu den Resultaten bei Leibniz und Hume - gerade als Glücksfall, da allein auf diese Weise Freiheit („von“...) denkbar und möglich wird. Das Prinzip der Naturkausalität nämlich, wonach ausnahmslos jede Wirkung eine ins Unendlich zurückverfolgbare Kette von Ursachen haben muß, gilt nur für Erscheinungen, nicht hingegen für durch Vernunft bestimmte Handlungen. Hier gilt eine andere Kausalität: Kausalität aus Freiheit. Kant begründet damit eine Metaphysik der inneren und äußeren Natur, die mit der vormodernen Metaphysik schlicht nichts zu tun hat. Der neuerdings allüberall auftauchende „theological turn“, der sich unverfroren in der Vergangenheit bedient, weil ja „schon immer“ im Grunde alles so war wie heute, ist entgegen seinen eigenen Bekundungen nichts weiter als ein „ideological turn“, der die „leere Form“ der Moderne ganz krisenverwalterisch im Zuge der „Ordnungsmacherei“ mit einem ihm beliebigen Inhalt füllt.
In bestimmter Hinsicht schafft Kant damit auch Friede mit der pragmatischen Fraktion der Religionsfreiheit. Sein Ergebnis des freien leib-seelischen Menschen (nichts anderes als das MWW !), der zwar der Natur angehört aber zugleich in der Lage ist, die Natur (die sogenannte äußere wie seine eigene seelisch-leibliche) nach freien Zwecken zu gestalten, können auch die Protagonisten der Gewissensfreiheit (in ihrer doppelten Bedeutung) unterschreiben, ohne über Kants Herleitung auch nur im entferntesten Bescheid zu wissen. Ist man(n) doch nicht einfach Bürger zweier Welten, sondern hat als Handlungskompetenter die Aufgabe, die sinnliche Lebenswelt in Ordnung zu bringen.
Das Krisenphänomen der zusammengebrochenen Religionskonstitution, die ungesellige Geselligkeit faßt Kant dann auch umstandslos – und völlig ahistorisch - als anthropologische Konstante. Anders als bei seinen Vorgängern, beispielsweise Hobbes‘ „sterblichem Gott“, ist diese Art der Geselligkeit aber nicht dazu verdammt, kaleidoskopartig nur immer dasselbe in anderer Gestalt zur gebären. Stattdessen gebiert die Situation von Not und Unsicherheit, in die der bloße Antagonismus natürlicher Kräfte die Menschen im Naturzustande über kurz oder lang führt, eine Dynamik, die durch Anwendung der praktischen Vernunft zu Modellen rechtsstaatlicher Ordnung führt, - die Geschichtsmetaphysik läßt schön grüßen! Und so kommt es dann auch bei Kant zum Staatsvertrag, den er jedoch nicht als historisches Faktum begreift, sondern als „Idee der Vernunft“. Das als Ausschlußkriterium formulierte
„ ... der Regierer sein Gesetzte so gebe, als sie aus dem vereinigten Willen des Volkes haben entspringen können“
heißt nämlich auch, dass bei faktischer Mehrheitsabstimmung gegen die vernunftgemäße Pflicht, das Gesetz nicht in Kraft treten darf. Es kann immer nur herauskommen, was herauskommen soll.
Im Vernunftsystem des Rechtstaats hört die - zunächst als für den Naturcharakter der Gesellschaft verantwortlich bezeichnete – ungesellige Geselligkeit nicht auf. Es ändert sich nur die Weise des Austrags des natürlichen Antagonismus und der Inhalt des zum Austrag Gebrachten. Kant prophezeit eine Epoche „brutaler Freiheit“ in welcher es zu fortwährenden Kriegen zwischen den im Verhältnis untereinander im Naturzustande befindlichen Staaten kommt. Die „höchste Stufe der Menschheit“ sei schließlich dann erreicht, wenn alle Staaten zu Rechtsstaaten geworden und in einem Staatenbund zusammengeschlossen sind, weil erst auf dieser Ebene die volle frei Entwicklung der Vernunftanlagen, der „ewige Friede“ möglich wird. Bei dieser höchsten Stufe handelt es sich wiederum nicht um einen „passiven Zustand“, um „ein Schäferleben“, das dem Menschen die Würde nimmt, weil ihm die Gelegenheit genommen ist, aus eigener Kraft und eigenem Verdienst zu handeln (Freiheit), sondern um ein äußeres Bedingungsumfeld für ein mögliches vernünftiges Einzel- oder Kollektivhandeln von Staaten, Bürgergruppen und Individuen. Dabei kann das antagonale Prinzip nicht überhaupt abgeschafft werden. Es ist dann nur neu strukturiert und wird zuletzt, so Kant, so etwas wie „sittliche Konkurrenz“.
Nach Kant ist das bürgerliche Denken nicht wesentlich weiter gekommen, wie an den Beiträgen im Papier 6 auch abzulesen. Die Implikationen möchte ich nun gern mit euch diskutieren.
700 v. u. Z. Hesiod „Werken und Tagen“
„Man erfreute sich des Wohlstandes, fern von allem Bösen. Die Menschen starben vom Schlaf überwältigt. Frucht trug der fruchtbare Acker von selbst, viel und großzügig. Die Bauern lebten, nach ihrem Willen, ruhig, vom Ertrag ihrer Felder, mit vielen Gütern ausgestattet.“ (Verse 108 bis 119)
Hesiod hat das Thema noch einmal aufgenommen. 100 Verse weiter stellt er seinem ungerechten Bruder einen harmonischen Zustand der Welt vor Augen, in dem Gerechtigkeit sich durchgesetzt hat. Dieser Zustand fügt noch weitere Elemente in das Bild: Einheimischen wie Reisenden werden korrekte Richtersprüche zuteil, die Stadt blüht deshalb im Wohlstand, ebenso ihre Bewohner. Friede breitet sich über das Land aus; eirene ist Nachwuchs ernährend wie eine Amme und Zeus regt niemals mehr Krieg als Lösung von Problemen an. Hunger gibt es bei gerechten Menschen nicht (da sie richtig teilen). Und dann kommen wieder die Hinweise auf den reichen Ertrag der Felder, des Viehs, die reiche Nachkommenschaft der Menschen.
Das friedliche, goldene Menschengeschlecht, zu welchem in der griechischen Klassik über Hesiod hinaus weitere Elemente hinzukommen, lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Ø
Es lebt mit den Göttern zusammen.
Ø
Es erhält seinen Lebensunterhalt von einer freiwillig spendenden Pflanzenwelt und einer ebensolchen Tierwelt.
Ø
Es herrscht Überfluss, Quellen oder Flüsse fließen von Wein, Milch, Honig, Nektar, es herrscht gemäßigtes Klima, ewiger Frühling.
Ø
Zur Gewaltlosigkeit des Daseins gehört auch der Tierfriede, d. h. Raubtiere existieren nicht oder reißen nicht.
Ø
Dem entspricht bei den Menschen zuweilen Vegetarismus.
Ein solcher „Frieden“ (eirene, - Etymologie ungeklärt) ist bei den Römern nicht anzutreffen. Vielmehr geht es nun um pax, abgeleitet von pango=einschlagen und paciscor=ein Abkommen schließen. Die Perfektform ist zumindest als „Pakt“ noch heute gebräuchlich.
Im lateinischen Wort steht also eine Bedeutung des Friedens im Vordergrund: der Frieden als Abkommen, wodurch kriegerische Konflikte beendet und Besitzveränderungen besiegelt werden. Es meint also den Frieden nach dem Sieg und die Aktion, die dorthin führt, heißt pacare. So heißen denn auch die jüngsten kriegerischen Aktionen des Weltordnungskriegs von Vietnam bis hin zum Irak „pacification“.
Die Gegner Roms haben diesen Sprachgebrauch durchschaut. Berühmt ist der Aufschrei des Britannierfürsten Calgacus in Tacitus’ Agricola: „Plündern, Morden, Rauben nennen sie mit gefälschtem Wort imperium und wo sie Wüstenei schaffen, da sprechen sie von pax!“
Die personifizierte Pax als Friedensgöttin wird auf römischen Münzen übrigens auch mit den Symbolen der Victoria, der Göttin des Sieges, ausgestattet: Lorbeer, Lanze, Helm, Schild.
Diese römische Friedensauffassung erscheint bedrückend. Sie ist zunächst einmal eindeutig. Der griechische und unser Friedensbegriff sind dagegen vieldeutig. Dass das deutsche Wort „Friede“ als „Umfriedung“ den umhegten, geschützten Raum gemeint hat – z. B. heute noch „Einfriedung, befriedeter Bezirk“ –, ist wohl nicht mehr allen gegenwärtig. Die Pazifierung durch bellizistische Aktion hingegen ist längst im Reden vom „Frieden“ inbegriffen.
Die eirene der Griechen ist später von den römischen Schriftstellern aufgegriffen worden. Namentlich Vergil hat sich in diversen Hirtengedichten, dem Lehrgedicht Georgica und auch in der Aeneis damit immer wieder auseinander gesetzt. Seine Kernaussagen sind zusammengefasst:
Ø
Der Friede ist ein paradiesischer Zustand (Eklogen I und IV).
Ø
Spuren dieser Goldenen paradiesischen Zeit finden sich noch zu seiner Zeit, und zwar im Leben der italischen Bauern! (Georgica II, 136 bis176; 458 bis 542)
Ø
Diese Goldene paradiesische Zeit wird als Erfüllung der Zeiten kommen nach der Geburt eines wunderbaren Kindes (Ekloge IV); ja diese Goldene Zeit ist da (!) als Werk des Augustus (Aeneis I 278 f., 286 bis 96; VI 1, 791 bis 807; VIII 313 bis 327).
Zur eben erwähnten 4. Ekloge Vergils noch eine Beobachtung, die dem Theologen Jürgen Ebach zu verdanken ist: Der paradiesische Friedenszustand ist, wie in anderen Zeugnissen, illustriert durch den Tierfrieden. Zwischen den Tieren herrscht Harmonie sowie zwischen Tieren und Menschen. Die Ausmalung des Bildes stimmt in erstaunlichem Maß mit derjenigen überein, die beim Propheten Jesaia im Alten Testament gegeben wird, cap. 11.
Der Tierfriede bei Jesaia ist so geschildert:
„Da wird Gast sein der Wolf beim Lamm und der Leopard wird beim Böcklein lagern, Kalb und Löwe werden zusammen fett werden und ein kleiner Junge kann sie miteinander zur Weide führen.(...) Der Löwe wird wie das Vieh Stroh fressen. Da wird der Säugling vergnügt an der Höhe der Schlange spielen und nach der Viper hat schon das Kleinkind die Hand ausgestreckt.“
Wichtige Beteiligte sind also die Kinder (dreimal erwähnt), an sich wehrlos, die in Harmonie mit den gefährlichsten Tieren vereint sind.
Bei Vergil gibt es Anklänge daran auch, aber, um nur diese beiden Äußerungen herauszustellen: Der neugeborene Knabe ist deshalb sicher, weil es Löwen nicht oder nicht mehr gibt und weil die Schlange eingehen wird!
In dieser Einzelheit verrät sich eine Friedensauffassung, die – anders als bei der eirene –. auf die Ausschaltung des Gegners reduziert ist. Pax ist Unterwerfungs- oder Vernichtungsfrieden.
Als Markgraf Ottokar von Österreich im ausgehenden 12. Jahrhundert die Rechte des oberösterreichischen Klosters Garsten und seines Vogtes festlegte, hob er besonders hervor, dass dem Vogt die Gerichtsbarkeit über Blutvergießen und Diebstahl zustehe, dass aber von den einkommenden Bußen zwei Drittel dem Kloster gebührten.
Nur ein halbes Jahrhundert später, im Jahre 1254, erteilt König Ottokar von Böhmen als damaliger Herr Österreichs dem gleichen Kloster ein Privileg, in dem die Funktion des Vogtgerichts auf ganz andere Weise umschrieben wird. Nicht mehr von Bußzahlungen ist die Rede, sondern von der Todesstrafe, zu deren Vollstreckung der Täter dem Vogt übergeben werden muss: Aus der Bußgerichtsbarkeit ist eine Blutgerichtsbarkeit geworden! Nicht mehr um Genugtuung im Sinne der Wiederaufrichtung der Ordnung geht es, sondern um Sühne für den begangenen Friedensbruch.
Das verschärfte Vorgehen gegen Ordnungsbrecher ist das Ergebnis einer Bewegung, die im Kloster von Cluny ihren Ausgang nahm, des Gottesfriedens. In den Landschaften zwischen den Pyrenäen und dem Rhône hatte das Königtum seinen Einfluss verloren und vor allem Bischöfe und Äbte nahmen sich nun des „Friedens“ an. Die Mönche von Cluny hatten auch entscheidenden Anteil daran, dass sich die 989 in Charroux und 994 in Le Puy auf Synoden erstmals sicher nachweisbare Gottesfriedensbewegung rasch ausdehnte. Diese bekämpfte die Friedlosigkeit (im Sinne des Eindringens in umfriedete Flächen) und Gewalt, unter der die Bevölkerung und die Mönche zu leiden hatten, weil sich Adel und bischöfliche Stadtherren bekämpften.
Auf den Konzilien der Gottesfriedensbewegung wurden die Anwesenden dazu aufgerufen, ein Bündnis des Friedens einzugehen und dieses zu beschwören. Die neue Bewegung erhielt aus allen sozialen Schichten der Bevölkerung Zulauf. Der Friedensbrecher verfiel nicht nur dem Bann, sondern wurde auch vom kirchlichen Asylrecht nicht geschützt. Der Gottesfrieden, Pax Dei, sollte Kirchen, Klöster, geistliche Personen, aber auch Frauen und Mädchen, den Bauern auf dem Felde, seinen Pflug und seine dörfliche Wohnstätte von Fehde, Brandstiftung, Totschlag und Raub verschonen.
Zunehmende Bedeutung erlangte auch die Treuga Dei (treuga=Landfrieden), die Waffenrufe vor allem für die Sonntage und die hohen Kirchenfeste in einem bestimmten Gebiet. Allmählich dehnte sich die Friedensbewegung nach Norden und Osten aus. Der zunehmende Einfluss weltlicher Gewalten zur Durchsetzung der verschiedenen Frieden, etwa in der Normandie und in Flandern, ist dabei nicht zu übersehen. Im Jahre 1082 wird für das Bistum Lüttich der erste Gottesfrieden innerhalb des Reiches konstituiert, und 1085 ersucht Heinrich IV. auf dem Reichstag in Mainz um einen Gottesfrieden für das gesamte Reich (Reichsfrieden).
Auch wenn in vielen Geschichtsbüchern von der „Verkündung“ des Gottesfriedens bzw. von einer kaiserlichen Konstitution die Rede ist, so muss doch festgehalten bleiben, dass all diese Frieden, mochten sie nun für das ganze Reich oder nur einzelne Landschaften errichtet werden, ihre zeitlich begrenzte Geltung samt der Strafen für den Friedensbruch erst durch eidliche Verpflichtung der Betroffenen erlangten. Wer selbst den Eid verweigerte, stand außerhalb des Friedens. Der Schwur ist als Selbstverfluchung zu verstehen. Wer den Eid brach, verletzte sein eigen Heil und verfiel dem Kirchenbann.
Text des ersten Reichsfriedens – Mainzer Frieden Heinrichs IV. (zitiert nach Zeumer)
Im Jahre der Fleischwerdung des Herrn 1103 setzte Kaiser Heinrich zu Mainz einen Frieden ein und bekräftigte ihn eigenhändig, und die Erzbischöfe und Bischöfe bekräftigten ihn eigenhändig. Der Sohn des Königs schwor und die Großen des ganzen Reiches, Herzöge, Markgrafen, Grafen und viele andere. Herzog Welf, Herzog Bertold und Herzog Friedrich beschworen diesen Frieden bis Pfingsten und danach auf vier Jahre. Sie schworen, sage ich, Friede den Kirchen, Geistlichen, Mönchen und Laien, Kaufleuten, Frauen (daß sie nicht mit Gewalt entführt werden sollten ) und Juden.
Dies ist der Eid: Keiner soll in jemandes Haus feindlich eindringen noch es durch Brand verwüsten. Keiner soll jemanden um Geldes willen fangen noch verwunden noch schlagen oder töten. Und wenn einer es tut, der soll die Augen oder die Hand verlieren. Wenn einer ihn schützt, soll er dieselbe Strafe erleiden. Wenn er in eine Burg flieht, soll sie drei Tage belagert und von den Eidgenossen zerstört werden. Wenn jemand diesem Urteil entflieht und er hat ein Lehen, so soll sein Herr es ihm nehmen, und sein Eigen sollen seine Verwandten bekommen. Wenn einer einen Diebstahl begangen hat von 5 Schilling oder mehr, der soll Augen oder die Hand verlieren. Wenn er einen Diebstahl begangen hat von weniger als 5 Schilling, soll er die Haare verlieren und mit Ruten fortgetrieben werden und das Gestohlene zurückgeben, und wenn er einen solchen Diebstahl dreimal begangen hat oder Raub zum dritten Male, soll er die Augen oder die Hand verlieren. Wenn Dich auf der Straße Dein Feind berennt und kannst im schaden, so schade ihm; wenn er aber in jemandes Haus oder Hof flieht, so soll er unverletzt bleiben.
Dieser Eid dient den Freunden des Königs als Schild, den Feinden aber nützt er keineswegs.
Die bedeutsamste Wirkung der hochmittelalterlichen Friedensbewegung liegt darin, dass die Untat nicht mehr an einem anderen als begangen angesehen wird, die infolge durch Restitutionsleistung an diesen zu büßen wäre. Vielmehr ist sie Bruch der durch Schwurgemeinschaft gewillkürten „Befriedung“, die zunehmend eine eigene Entität gewinnt und durch Leibesstrafe, auch für Freie, geahndet wird. Die einsetzende „Kriminalisierung“ wird besonders unter der Wirkung des Reichsfriedens sichtbar, bahnt sich aber bereits in den Gottesfrieden an. Um die Wiedererkennungslust der Moderne an dieser Stelle aber zu bremsen, sei darauf verwiesen, dass die einzelnen „Delikte“ (Brandstiftung, Raub, Heimsuchung, Tötung, Verletzung und Notzucht) nur als verschiedene Begehungsweisen des Friedenbruchs angesehen wurden, so dass die entsprechenden Sanktionen auch nicht wirklich ausdifferenziert sind. Vor allem aber ist der Geltungsgrund der Kriminalisierung ein anderer, denn, wie bereits oben ausgeführt, handelte es sich keineswegs um Gesetze im modernen Sinne, also durch obrigkeitliche Legislative gesetzte Norm. Der Gottesfrieden wie auch der Reichsfrieden beruhten auf von den jeweiligen Personen beschworenen Einungen, ihre Geltung also auf eidlicher Bindung gegenüber Gott. Die hier zu Grunde liegende Denkform der „Verwillkürung“ ist zugleich das Fundament der nachmaligen bürgerlichen Schwurgemeinde der Stadt oder auf dem Land (die vom Kaisertum als wider die göttliche Ordnung heftig bekämpft wurde).
Es bleibt also festzuhalten, dass die zunächst nur befristete Herstellung einer allgemeinen Befriedung (also Nichtübergriff auf Leib, Leben, Wohnstatt und Feld von Nichtkombattanten bei Gelegenheit von ansonsten „rechtmäßigen“ Fehdehandlungen) und der Versuch ihrer Sicherung durch peinliches Gericht weder das Werk „äußerer“ Herrschaft sind noch der modernen Unterwerfung unter eine abstrakt-allgemeine Norm entsprechen.
Waren die älteren Gottesfrieden und Reichsfrieden dadurch gekennzeichnet, dass sie für die Dauer des beschworenen Friedens Gewalttaten und Diebstahl an Nichtkombattanten bei Gelegenheit der Fehde mit Leibes- und Lebensstrafen bedrohten, so wird im 14. Jahrhundert die Bekämpfung der unrechten Fehde und aller Selbsthilfe zum beherrschenden Gesichtspunkt (Landfriede). Der Nürnberger Friede Ludwigs des Bayern von 1323 spricht dann offen aus, dass die Ahndung von Untaten Aufgabe der Territorialgewalt höchstselbst sei.
Auch der Landfrieden beruhte durchweg auf eidlicher Bindung, diese wird aber gegenüber dem Oberherrn abgeleistet. Bisweilen handelte es sich um eine Einung der Stände eines Landes, meist aber um das Bündnis mehrerer Landesherren, wobei der Friede stets für eine bemessene Frist bedungen wurde. Vollends wurde die Bindung der Landesbewohner an den Frieden erst durch deren Eidesleistung hergestellt. Eine wahre Eideslawine, nach unten sich verbreiternd, ging über das Land, wenn der landsässige Adel dem Landesherrn den Friedenseid leistete, um sodann den Frieden durch seine Hintersassen beschwören zu lassen, oder wenn in den Städten der Rat zunächst dem fürstlichen Abgesandten den Eid leistete und sodann die Bürger selbst zum Eide rief.
Dennoch gab es Gründe genug für ein „Ich traue dem Frieden nicht“. Jederzeit konnte es geschehen, dass er aufgekündigt, dass eine Fehde angesagt wurde. Allgemein gut bekannt ist die Absage von Rittern gegenüber dem Landesherren, einem anderen Adeligen oder einer Stadt, um so zum erklärter Feind werden zu können. Es fehlte aber auch nicht an fehdeführenden Bürgen, Bauern und Städten.
Im Gedicht vom braven Meier Helmbrecht von Wernher dem gartenære findet sich, wenn auch in literarischer Form der Märe, eine Anspielung auf den Grund der Fehde, die, anders als uns die Mythen der Aufklärung gerne weis machen wollen, mit Ehre und Blutrache nur allzuwenig zu tun hatten:
(der Auszug wurde ins Hochdeutsche übertragen)
Noch einen Reichen, Frechen
kenn ich, der mir das schwerste Leid
von allen zugefügt; es schreit
zum Himmel, bäte für den Mann
ein Bischof selbst – nicht nähm ich’s an!
Was war es denn?, der Vater drauf.
Er tat den Gürtel weiter auf,
dieweil er saß zu Tische.
Hei, was ich nur erwische
vom Seinen! Alles nehm ich mit,
was ihm den Zug und Wagen zieht.
(Verfasst um 1250. Die satirische Märe handelt vom Sohn des Meister Helmbrecht, der als Knappe in die Dienst eines Ritters tritt, als geblendeter Bettler schließlich vom Vater verstoßen und von den Bauern erhängt wird.)
Der Grund der Fehde, in vorstehendem Gedicht aus moderner Sicht so lächerlich nichtig, bestand nämlich nicht in der Ehrverletzung, sondern letztere war über die Sicherung der dynastischen Stellung als „Herr“ lediglich das Vehikel, um eine Alimentierung des eigenen Verwandtschaftsverbandes durch die Untergebenen des anderen „Herren“ erlangen zu können (vgl. hierzu insbesondere auch den demnächst in EXIT! 3 erscheinenden Artikel von Gerold Wallner: „Die Leute der Geschichte“). So suchte man denn auch den Kräften des Gegners zu schaden, indem man sein Vieh oder sonstige fahrende Habe (s. o. „Zug und Wagen“) wegnahm und vor allem seine bäuerlichen Hintersassen mit Raub und Brand schädigte. Der bestmögliche Erfolg eines Fehdezuges war es, wenn die bedrohten Bauern dem Fehdeführer huldigten und damit zu seinen Untergebenen und Erhaltern seines Haushaltes wurden. Verschont freilich blieb das feste Haus des Feindes, seine Burg. Sie zu brechen, wäre Gewalt und würde aus der rechten Fehde einen Friedensbruch machen.
Die Landfrieden beschränkten sich von daher darauf, der Fehde gewisse Grenzen zu ziehen. Unerlaubt, weil der Stellung des auserkorenen Gegners in der ordo unangemessen, war die überraschende Fehde, also die ohne förmliche Absage, welche drei Tage vor dem Beginn der Feindseligkeiten erfolgen musste. Ins Unrechte setzte sich auch, wer die Fehde gegen einen Gegner fortsetzte, der sich um Rechten erboten, also zur Unterwerfung bereit erklärt hatte.
Eine Vorstellung, die einen Bruch eines allgemeinen Rechtsfriedens als Verbrechen im bürgerlichen Sinne zum Inhalt gehabt hätte, kann jedenfalls für die Landfrieden nicht festgestellt werden.
Schadensverzeichnis der Stadt Göttingen (1366, 1367 ), zitiert nach Quellen des Stiftes Hildesheim
Im Jahre des Herrn 1366 vor und um Weihnachten haben die Knappen Hildemar und Konrad von Steinberg, Söhne des Herrn Hildemar von Steinberg, und Burchard von Lutter dem Johann Gyseler und Johann Klingebyle deren Genossen 6 lange Genter Leinen und ein Stück, genannt „Stuve“ bei dem Dorf Kemme geraubt und auf die Burg Ruthe gebracht.
Ferner haben im Jahre des Herrn 1367 nach und um Weihnachten die vorerwähnten Hildemar und Konrad von Steinberg dem Thiderich Rufi und Werner Prenen 13 Faß Heringe abgenommen und auf die vorgenannte Burg Ruthe gebracht.
Weiterhin haben im selben Jahr um Weihnachten die vorgenannten von Steinberg und ihre Gesellen und besonders Konrad von Diemarden, ihr Knecht, dem Hermann Endemann, Stefan Sartor, Johann Blicke und Johann von Geismar Stockfisch, Mandeln, Feigen, Rosinen, Stint und andere zur Fastenzeit gehörige Nahrungsmittel geraubt und zur Burg Ruthe gebracht.
Ferner im selben Jahr und um dieselbe Zeit haben die genannten von Steinberg dem Hermann Endemann 7 Faß Butter und 2 Faß Heringe geraubt und nach Ruthe gebracht. (…)
Ferner im vorgenannten Jahr und zur selben Zeit hat der Vogt des Herrn Gerhard, des Bischofs von Hildesheim, dem Konrad Vridag 2 Faß Heringe vor der Burg Steuerwald abgenommen und zur vorerwähnten Burg in die Küche des Bischofs gebracht.
Ferner: In vorgenanntem Jahr und zur selben Zeit haben die Herrn Sifrid und Hermann von Gowisch, Kanoniker zu Hildesheim, den Brüdern Thiderich und Konrad Gheringi 30 Schweine geraubt.
Augsburg rühmt sich als „Stadt des Friedens“, weil dort im Jahre 1555 der Religionsfrieden geschlossen wurde. Um des Friedens und der Einigkeit der „Teutschen Nation“ willen seien im Reich künftig zwei Religionsparteien zuzulassen, die Katholiken und die lutherischen Protestanten. Der Schein der einen christlichen Religion wurde zwar aufrecht erhalten, indem von der nur „spaltigen Religion“ und den Protestanten und Katholiken als „religionsverwandte“ die Rede ist; andererseits aber wird auch schon von den „beiden Religionen“ gesprochen und der Terminus „Religion“ jeweils der katholischen und der lutherischen Konfession als spezifische und nicht beide umgreifende Kategorie zugeordnet (vgl. Dickmann, München 1976: „Renaissance, Glaubenskämpfe, Absolutismus“, Nr. 90 Abschied des Augsburger Reichstags).
Alle anderen Konfessionen (Zwinglianer, Calvinsiten, freie Reformierte) jedoch, insbesondere auch die Juden wurden vom Abkommen ausgeschlossen und verloren dadurch ihre Existenzberechtigung. Aus Augsburg waren letztere übrigens bereits im Jahre 1440 nach dem 2. Augsburger Progrom vertrieben worden und durften erst im Jahre 1805 auf Grund erheblicher Geldzahlungen in die defizitäre Augsburger Stadtkasse dorthin zurückkehren.
Der alljährlich mit einigem publizistischen Pomp abgefeierte Religionsfrieden von 1555 war also weniger Friedensschluss als die Beendigung von Kriegshändeln zwischen Katholiken und Protestanten zur Aufrechterhaltung des Reichs dem äußeren Gewande nach. Er beruhte (vgl. Papier 3) auf dem Gedanken des Landfriedens und wollte „solchen Fried auch der spaltigen Religion halben“ gewährleisten.
Deswegen galt dieser Friede auch nur für die Reichsstände selbst, nicht für Untertanen. Aus dem Verbot, die Untertanen eines anderen Reichsstandes der Religion wegen gegen ihren Landesherrn zu unterstützen, ergab sich vielmehr unzweifelhaft das Recht des Landesherren, die Konfession der eigenen Untertanen zu bestimmen. Wollten sie aber fortgehen, so konnten sie dies unter Hinterlassung ihrer immobilen Habe tun.
Aus dem Augsburger Reichsabschied:
§ 17
Doch sollen alle anderen, so obgemelten beeden Religionen nicht anhängig, in diesem Frieden nicht gemeynt, sondern gäntzlich ausgeschlossen seyn. (...)
§ 23
Es soll auch kein Stand den anderen noch desselben Unterhanden zu seiner Religion dingen, abpracticiren oder wider ihre Obrigkeit in Schutz und Schirm nehmen noch vertheydingen in keinen Weg. Und soll hiemit denjenigen, so hiebevor von Alters Schutz- und Schirmherrn anzunehmen gehabt, hiedurch nichts benommen und diesselbige nicht gemeynet seyn.
§24
Wo aber Unsere, auch der Churfürsten, Fürsten und Stände Unterthanen der alten Religion oder Augspurgischen Confession anhängig, von solcher ihrer Religion wegen aus Unsern, auch der Churfürsten, Fürsten und Ständen des H. Reichs Landen, Fürstenthumen, Städten oder Flecken mit ihren Weib und Kindern an andere Orte ziehen und sich nieder thun wollten, denen soll solcher Ab- und Zuzug, auch Verkauffung ihrer Haab und Güter gegen zimlichen, billigen Abtrag der Leigeigenschafft und Nachsteuer, wie es jedes Orts von Alters anhero üblichen, herbracht und gehalten worden ist, unverhindert männglichs zugelassen und bewilligt, auch an ihren Ehren und Pflicht allerding unentgolden seyn. Doch soll den Oberkeiten an ihren Gerecchtigkeiten und Herkommen der Leieigenen halben, dieselbigen ledig zu zehlen oder nicht, hiedurch nichts abgebrochen oder benommen seyn.
(zitiert nach Zeumer)
„In Sachen Gottes Ehre und der Seelen Seligkeit belangend muss ein jeglicher für sich selbst vor Gott stehen und Recht geben“, hatte der Kernsatz in der Protestation der evangelischen Reichsstände vom Speyerer Reichsstag 1529 gelautet. Die darin formulierte Auftrennung des Menschen in einen „inneren“, auf das jeweils eigene, individuelle ewige Heil orientierten und einen „äußeren“, welcher der von Gott eingesetzten Obrigkeit unterworfen bleibt, liquidiert infolge auch das Reich als göttliche Seinsordnung, in die hinein die Menschen durch ihre Verwandtschaft mit dem Göttlichen und damit als Teilhaber der göttlichen Vernunft hineingefügt sind.
Die im Augsburger Religionsfrieden formulierte Zwiespältigkeit (spaltige Religion) weist aus, dass die „ultimative“ Existenzdeutung von nun an dem – wie Luther sagt – „inneren Menschen“ vorbehalten ist und damit der Organisation der weltlichen Ordnung nicht länger zu Grunde liegt oder vorgeht. Wenn damit allein stets revidierbare weltliche Vernunft das Maß der Weltgestaltung ist, dann spielt auch für die Qualität des legislativen und exekutiven Handelns Glaube und Unglaube als Modi innerer Existenzdeutung keine Rolle. Mit anderen Worten: Die Politik tritt auf den Plan.
Der unfriedliche Frieden von Augsburg mündet schließlich im 30-jährigen Krieg an dessen Ende das Reich als Obrigkeit nicht länger existiert und nurmehr für einige Zeit ein Schattendasein dem Namen nach führt. Die Religionsfreiheit ist nicht nur, wie oft angegeben, die erste Freiheit der bürgerlichen Freiheiten, sie ist vielmehr die Grundlage aller bürgerlichen Freiheiten, indem sie die Getrenntheit der Menschen als Form ohne Inhalt des Zusammenlebens fasst.
Vorbemerkung:
Im Gegensatz zu den Präliminarartikeln (Verbotsnormen) sind die Definitivartikel Gebotsnormen. Nachfolgend werden nur die Artikel selbst aufgeführt. Die jeweils begründenden Ausführungen Kants dazu können aber im Internet, z. B. auf http://philosophiebuch.de/ewfried.htm nachgelesen werden. Der Inhalt des 1. Zusatzartikels ist jedoch kurz zusammengefasst und erläutert.
Es ist darauf hinzuweisen, dass bereits durchgängig vom „Staat“ die Rede ist.
Alle Hervorhebungen durch die Verfasserin.
Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf (1795)
Ob diese satirische Überschrift auf dem Schilde jenes holländischen Gastwirts, worauf ein Kirchhof gemalt war, die Menschen überhaupt, oder besonders die Staatsoberhäupter, die des Krieges nie satt werden können, oder wohl gar nur die Philosophen gelte, die jenen süßen Traum träumen, mag dahin gestellt sein. Das bedingt sich aber der Verfasser des Gegenwärtigen aus, daß, da der praktische Politiker mit dem theoretischen auf dem Fuß steht, mit großer Selbstgefälligkeit auf ihn als einen Schulweisen herabzusehen, der dem Staat, welcher von Erfahrungsgrundsätzen ausgehen müsse, mit seinen sachleeren Ideen keine Gefahr bringe, und den man immer seine eilf Kegel auf einmal werfen lassen kann, ohne, daß sich der weltkundige Staatsmann daran kehren darf, dieser auch, im Fall eines Streits mit jenem sofern konsequent verfahren müsse, hinter seinen auf gut Glück gewagten, und öffentlich geäußerten Meinungen nicht Gefahr für den Staat zu wittern; – durch welche clausula salvatoria der Verfasser dieses sich dann hiemit in der besten Form wider alle bösliche Auslegung ausdrücklich verwahrt wissen will.
Erster Abschnitt, welcher die Präliminarartikel zum ewigen Frieden unter Staaten enthält
1. Es soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden.
2. Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, das gilt hier gleichviel) von einem andern Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können.
3. Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören.
4. Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden.
5. Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewalttätig einmischen.
6. Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem andern solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen.
Zweiter Abschnitt, welcher die Definitivartikel zum ewigen Frieden unter Staaten enthält
Erster Definitivartikel zum ewigen Frieden.
Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein.
Zweiter Definitivartikel zum ewigen Frieden.
Das Völkerrecht soll auf einen Föderalismus freier Staaten gegründet sein.
Dritter Definitivartikel zum ewigen Frieden.
Das Weltbürgerrecht soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität eingeschränkt sein.
Erster Zusatz. Von der Garantie des ewigen Friedens.
Hier sagt Kant gleich zu Beginn: Das was die Gewähr (Garantie) leistet, ist nichts Geringeres als die große Künstlerin Natur (natura daedala rerum), aus deren mechanischem Laufe sichtbarlich Zweckmäßigkeit hervorleuchtet, durch die Zwietracht der Menschen Eintracht selbst wider Willen emporkommen zu lassen (...)
Der hier angesprochene Mechanismus der Natur ist nach Kant folgender: Die Natur treibt die Menschen in den Krieg und dieser Krieg wiederum treibt die Menschen in die gesetzliche Sphäre. Die Staaten müssen daher auch eigenständig und getrennt bleiben, um im positiven Wettstreit sich anzunähern und ein Gleichgewicht auf der Erde herzustellen. Die Staaten werden Frieden schon deshalb anstreben, weil Krieg bedeutet, dass Handelsbeziehungen zum Erliegen kommen. Diese aber sind unabdingbar für die „Geldmacht“, die für den Staat die wichtigste ist, da von ihr die Menschen leben können.
Beschreibt man die Garantien und ihre Wege dorthin (Natur → Krieg → Verteilung auf der Erde → viele verschiedene Ressourcen → Handelsgeist → Garantie für ewigen Frieden), so lässt sich alles auf die Natur zurückschließen. Trotz boshaftem Naturzustand der Menschen ist der ewige Friede doch in der Natur verankert.
Zweiter Zusatz. Geheimer Artikel zum ewigen Frieden.
Die Maximen der Philosphen über die Bedingen der Möglichkeit des öffentlichen Friedens sollten von den zum Kriege gerüsteten Staaten zu Rate gezogen werden.
Anhang
I. Über die Mißhelligkeit zwischen der Moral und der Politik, in Absicht auf den ewigen Frieden.
II. Von der Einhelligkeit der Politik mit der Moral nach dem transzendentalen Begriffe des öffentlichen Rechts.
Frieden und Sicherheit (sämtliche Hervorhebungen von der Verfasserin)
Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik
Das IFSH (http://www.ifsh.de/IFSH/profil/profil_start.htm)
Das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik ist eine eigenständige Forschungseinrichtung an der Universität Hamburg. Der Doppelbegriff im Institutsnamen unterstreicht die zentrale Arbeitshypothese: Friedenswahrung und Sicherheitsvorsorge bedingen einander. Sie können nicht unabhängig voneinander verfolgt werden. Dies galt für die inzwischen historische Konstellation des nuklearen Abschreckungsfriedens, es gilt ebenso für aktuelle Sicherheitsgefährdungen durch regionale Gewaltkonflikte, transnationalen Terrorismus oder die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Deshalb orientiert sich die Institutsarbeit am Postulat einer sowohl leistungsstarken wie konsequent friedensverträglichen Sicherheitspolitik. Das derzeit geltende Forschungsprogramm setzt den Anspruch um. Es trägt den Titel „Zivilisierung des Konflikts – Gewaltprävention und Friedenskonsolidierung mit zivilen Mitteln“. Politiknahe, auf Problemlösung abstellende Analyse sowie die internationale Ausrichtung bei MitarbeiterInnen und Projektpartnern kennzeichnen das Forschungsprofil.
Das zunehmende Engagement im Bereich der Politikberatung geht wesentlich auf die Gründung von CORE im Januar 2000 zurück. Regierungen, Parlamente, internationale Organisationen und andere Träger politischer Verantwortung werden zeitnah mit Dienstleistungen an den Schnittstellen von Wissenschaft, Politik und regionaler Expertise unterstützt. Der Tätigkeitsbereich ist nachfrageabhängig und hat sich in den zurück liegenden Jahren beständig ausgeweitet. Die häufig unkonventionellen Aufträge reichen vom Imformationsservice über die Evaluierung von Feldmissionen bis zum Aufbau von Ausbildungseinrichtungen.
Zum Consultancy-Bereich im weiteren Sinn zählt die Vermittlungstätigkeit. Sie bezweckt, das erarbeitete Sach- und Problemwissen zu verbreiten, um die konflikt-, sicherheits- und friedenspolitische Urteilskompetenz in Politik, Gesellschaft und Öffentlichkeit zu stärken. Adressaten sind neben der Fachöffentlichkeit auch die Publikumsmedien und Multiplikatoren in Bildungseinrichtungen.
Pressemitteilung der AG Friedensforschung an der Uni Kassel
(http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Europa/60-thesen.html)
Am Mittwoch (4. Mai 2005) stellten WissenschaftlerInnen der Uni Kassel und Marburg in einer Pressekonferenz ein Memorandum vor, das mit der Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hart ins Gericht geht. Weder der umstrittene Entwurf zu einem EU-Verfassungsvertrag, der demnächst im Bundestag und Bundesrat ratifiziert werden soll, noch die im Dezember 2003 auf dem EU-Gipfel abgenickte „Europäische Sicherheitsstrategie“ (ESS) werden den Herausforderungen, vor denen Europa und die Welt stehen, gerecht, kritisieren die FriedensforscherInnen. Die herrschende „neoliberale Weltwirtschaftspolitik“ trage dazu bei, „ökonomische Abhängigkeiten, soziale Ungleichheit und regionale Disparitäten zu vertiefen und in neuer Qualität zu erzeugen“, heißt es in dem Memorandum. „Die daraus resultierenden Konflikte, sofern sie sich gewaltförmig äußern, sollen dann mit einer militärisch gestützten ,Sicherheitspolitik‘ beantwortet werden.“ Damit werde aber nicht nur das Ziel, Gewalt einzudämmen, verfehlt, sondern neue Gewalt generiert. „Das Symptom wird zum Objekt militärischen Handelns, die Ursachen bleiben oder werden verstärkt.“ Demgegenüber müsse eine „alternative Strategie“ an den realen Ursachen von Gewalt und Krieg ansetzen. In den internationalen Beziehungen heiße das, „alles zu unterlassen, was die reale Kluft zwischen der ,Ersten‘ und der ,Dritten Welt‘ vergrößern könnte, und all jene Bedingungen zu fördern, die den Staaten und Gesellschaften der Welt eine selbstbestimmte Entwicklung und eine gleichberechtigte Mitwirkung in der Staatengemeinschaft auf der Basis gegenseitiger Sicherheit ermöglicht.“
Von solchen Einsichten ist die Realpolitik der EU heute weiter entfernt denn je. Insbesondere der EU-Verfassungsvertrag ist auf massive Kritik der Friedensbewegung und Friedensforschung gestoßen, beinhaltet er doch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu permanenter Aufrüstung und die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsagentur zur Optimierung der gemeinsamen Rüstung. Damit hebt der Entwurf Verträge in Verfassungsrang, die zuvor auf Regierungskonferenzen von Maastricht über Nizza bis Helsinki geschlossen wurden. Wichtig ist weiterhin, dass sämtliche Entscheidungen in Fragen von Krieg und Frieden der Kontrolle durch das Europäische Parlament entzogen bleiben. Die Operationalisierung dieser Bestimmungen liefert die zeitgleich mit dem Verfassungsentwurf beschlossene Europäische Sicherheitsstrategie (ESS), die auch die Möglichkeit zu präventiven Militäreinsätzen weltweit eröffnet. Die ESS selbst fordert – neben den USA – für Europa die Rolle eines „Global Player“ und leitet daraus die Notwendigkeit eines militärischen Interventionismus ab. Die voll im Gang befindliche Aufstellung der EU-„Battle Groups“ unterstreicht dieses offensive Konzept.
Dabei geht dies nach Meinung der WissenschaftlerInnen nicht notwendig aus der Logik der Argumentation der EU-Macher hervor: Die ESS geht aus von einem erweiterten Sicherheitsbegriff, der die weltweit wachsende Armut, den Hunger, die Unterernährung und Krankheiten und den daraus resultierenden Zusammenbruch ganzer Gesellschaften als zentrale Ursachen für die Zunahme von Konflikten benennt. Ein durchaus richtiger Befund, meinen auch die Kasseler Wissenschaftler. Und genau hier setzen sie mit ihrem Memorandum, den „60 Thesen“, an. Eine Friedenspolitik, die diesen Namen verdient, muss bei den Ursachen der Konflikte im globalen System ansetzen, nicht aber deren Symptome militärisch bekämpfen. Schon bei der Ausarbeitung der Charta der Vereinten Nationen wurden diese Ursachen benannt als „Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art“, ganz wie die Achtung der (auch materiellen) Menschenrechte als Fundament einer friedensfähigen internationalen Ordnung bezeichnet wurden.
Eine Analyse der Konfliktursachen muss daher die Triebkräfte benennen, die vor allem seit dem Ende des Kalten Krieges ungehemmt die Weltwirtschafts- und -sozialordnung bestimmen und deren negative Auswirkungen auf die Weltgesellschaft in zahlreichen Berichten der Vereinten Nationen und ihrer Unterorganisationen präzise analysiert wurden. Eine solche Analyse wäre zugleich ein produktiver Beitrag zum Verständnis und zur de-eskalierenden Reaktion auf den gebetsmühlenhaft beschworenen „Internationalen Terrorismus“, dessen militärische Bekämpfung sich nicht nur ganz offensichtlich als kontraproduktiv erweist, sondern in den Augen der Entrechteten dieser Welt zur Rechtfertigung der Anwendung extralegaler Gewalt gerät.
Genau hier könnte und müsste eine diesen Namen verdienende Gemeinsame Europäische Außen- und Sicherheitspolitik ansetzen: Der Weg von der EGKS über die EWG und EG zur EU zeigt überdeutlich, dass eine sich an sozialen Standards orientierende wirtschaftliche und politische Integration es vermochte, den alten Kontinent zu einen und Jahrhunderte alte Gegensätze zu überwinden. Das Pochen der EU auf Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte ist mehr als ein Lippenbekenntnis: Es ist Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum auf der Grundlage von sozialem Ausgleich und von Rechtssicherheit. Und die Binnenleistungen der EU haben ihr eine Außenwahrnehmung als Zivilmacht eingebracht, die ein gewaltiges politisches Kapital darstellt.
Genau hier liegen auch die Chancen der EU, die sich aber – durchaus als „Global Player“ – in ihrer Programmatik absetzt vom militarisierten Unilateralismus der USA und statt militärischem Interventionismus auf die Instrumente der Konfliktprävention, der Entwicklungshilfe und Diplomatie, der Durchsetzung rechtsstaatlicher Grundsätze und der Menschenrechte setzt. Aus ihrer eigenen Geschichte heraus kann – und müsste – die EU jene Instrumente einer Sicherheitspolitik weiterentwickeln, die allein geeignet sind, unsere Welt friedlicher zu machen. Hierzu gehören neben fruchtbaren Ansätzen wie der Europäischen Initiative für Menschenrechte und Demokratie oder der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs vor allem auch der Ausbau eines wirksamen supranationalen Gewaltmonopols, wie es in der UN-Charta angelegt ist, an Stelle nationaler oder supranationaler Interventionsarmeen, die letztlich immer Instrumente rein nationaler oder (im Bündnis) kollektiver Interessendurchsetzung bleiben müssen und in unserer ökonomisch wie politisch und militärisch asymmetrischen Welt nur konfliktverschärfend und damit destabilisierend wirken.
Der gerade von der deutschen Außenpolitik immer wieder beschworene Multilateralismus ist nicht das Gleichziehen einer militarisierten europäischen Außenpolitik mit den USA, sondern eine Entmilitarisierung der internationalen Beziehungen und eine strikte Befolgung längst etablierter Normen des Völkerrechts. In diesem Sinne könnte eine zivile europäische Außen- und Sicherheitspolitik einen nachhaltigen Beitrag zur Zivilisierung der internationalen Beziehungen leisten, die auch gegenüber der US-Außenpolitik alternative, mittelfristig konstruktivere (und deshalb nachahmenswerte) Maßstäbe setzen könnte.
Die „60 Thesen“ beruhen auf Diskussionen, welche die Verfasser im Rahmen eines Arbeitskreises der ÖSFK (Österreichisches Studienzentrum für Friedensforschung und Konfliktlösung) geführt haben. An der Abfassung des Textes waren Michael Berndt, Werner Ruf und Peter Strutynski (alle AG Friedensforschung an der Uni Kassel) sowie Ingrid al Masry (Uni Marburg) beteiligt. Die 60 Thesen sollen als eine Art „Memorandum“ Bundes- und Europapolitikern sowie der Fachöffentlichkeit (Friedenswissenschaft, Politikwissenschaft) und einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden. Denn, so die Wissenschaftler, die Verfassungskampagne der Bundesregierung „lügt und verschweigt“. Es sei eine Lüge, wenn behauptet wird, eine Ablehnung der Verfassung durch das Plebiszit in einem beliebigen EU-Land oder durch das Verfehlen einer qualifizierten Mehrheit in einem Ratifizierungsorgan (in der Regel das Parlament) würde die Einheit der EU gefährden. „In Wahrheit behalten im Falle des Scheiterns dieser Verfassung alle bisher geschlossenen EU-Verträge ihre Gültigkeit; der überwiegende Teil dessen, was in der Verfassung, die ja ein „Verfassungsvertrag“ ist, kodifiziert werden soll, ist also bereits geltendes EU-Recht und bleibt das auch. Weitere Integrationsschritte sind auf dem normalen Weg der Vereinbarung durch den Europäischen Rat jederzeit möglich. Der Verfassungsentwurf müsste dann überarbeitet und neu diskutiert werden. „Systematisch verschwiegen“ werde zudem, dass die EU-Verfassung einen umfangreichen Teil enthält, der die Militarisierung der EU regelt. Weder auf der Homepage der Bundesregierung noch in ihren Hochglanzprospekten zur EU-Verfassung noch in den Verlautbarungen der Regierungsparteien werde über den Inhalt der Art. I-41 oder III-309 ff informiert. Ein öffentlicher Diskurs über die darin vorgenommenen Weichenstellungen sei auf dieser Basis nicht möglich. Von der Bundesregierung werde daher eine „sachgemäßere und offene Informationspolitik“ verlangt.
Auch wenn die Kasseler Friedensforscher nicht glauben, den Zug der Ratifizerung der EU-Verfassung hier in Deutschland noch stoppen zu können, so gebe es doch im Ausland, etwa in Frankreich, noch genügend kritisches Potenzial, um die Reise in die Militarisierung der EU verlangsamen oder gar stoppen zu können. Unabhängig davon enthält das Memorandum zahlreiche Vorschläge und Forderungen, die sich auf eine längerfristige Zivilisierung der EU-Außen- und Sicherheitspolitik beziehen. So wird etwa in These 53 formuliert: „Eine auf die Durchsetzung der (auch materiellen) Menschenrechte und der Demokratie orientierte Politik, wie sie bereits in der europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte festgeschrieben ist, wäre – ganz im Sinne der in der ESS beschworenen Probleme der Weltgesellschaft – ein effektiveres Mittel im Kampf gegen den immer wieder beschworenen Terrorismus und die Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln als die willkürliche und völkerrechtswidrige Anwendung von Gewalt. (...) Die Umsetzung einer solchen Strategie in konkrete Politik und ihre sichtbaren Erfolge würden den immer wieder beschworenen Prinzipien der EU-Außenpolitik Glaubwürdigkeit verleihen und könnten schließlich einen zivilisierenden Einfluss auch auf die US-Außenpolitik haben.“
Dr. Michael Berndt, Kassel
Dr. Ingrid El Masry, Uni Marburg
Prof. Dr. Werner Ruf, Uni Kassel
Dr. Peter Strutynski, Uni Kassel
Kassel, den 4. Mai 2005
Und noch ein Essay aus der Friedensbewegung:
http://www.anis-online.de/pages/_text2/0587_essay12.htm
Was ist Frieden?
Anis Hamadeh, 24. 12. 02
Krieg und Gewalt, so sagen einige Politiker, dürfen nur die allerletzten Mittel der Konfliktlösung sein, wenn alle anderen Möglichkeiten fehlgeschlagen sind. Diese Meinung ist nach zwei Seiten hin umstritten: Überhaupt darf Krieg kein Mittel der Politik sein, sagen die Tauben. Überhaupt könnten Krieg und Gewalt viel öfter eingesetzt werden, denken die Falken. In einer Sache allerdings sind sie nicht weit voneinander entfernt, denn beide sprechen wenig über alternative Ideen zu Konfliktlösungen. Wie soll man denn ohne Gewalt Frieden machen, wenn andere Leute Gewalt als ihr Argument benutzen? Welches ist denn das bessere Argument? Und gehören nicht Gewalt und Krieg zu den menschlichen Konstanten?
Vor diesem Hintergrund soll es in diesem Essay über das Wesen des Friedens gehen. Was ist Frieden eigentlich? Nach der deutschen Etymologie (Duden) ist er verwandt mit Freiheit und auch Freude. Die indogermanische Wurzel „Priti-h“ bedeutet „Freude, Befriedigung“. Die Verwandtschaft zu „frei“ liegt in der Wurzel „Prai-“, auch indogermanisch, für „schützen, schonen, gern haben, lieben“. Im Recht bedeutet es die ungebrochene Rechtsordnung als Grundlage des Gemeinschaftswesens. „Waffenstillstand“ ist auch eine Bedeutung von „Frieden“. Das Wort „zufrieden“ aus dem 17. Jh wird im Duden erklärt als „nicht beunruhigt“. Das englische „peace“, aus dem lateinischen „pax“ hat mit Übereinkunft und auch mit Ungestörtheit zu tun und Unbehelligtsein. Also mit der Abwesenheit von etwas anderem. Es wird als ein Zustand erklärt, eher als eine Handlung, eine Eigenschaft oder ein Gefühl. Im Arabischen – und analog wohl im Hebräischen (Salaam/Shalom) – gibt es eine Wurzel „sa-li-ma“, die die Unversehrtheit und Heilheit einer Person oder Sache bezeichnet.
Aus der Fülle dieser Bedeutungsmöglichkeiten ist es meist die Abwesenheit von Krieg und Gewalt, an die wir spontan denken, auch die Abwesenheit von Hunger. Es besteht ein enges semantisches Verhältnis zwischen den Gegenteilen „Krieg“ und „Frieden“ in wahrscheinlich allen Sprachen. Die Definition von Frieden als Nicht-Krieg scheint fassbarer und glaubhafter als andere sprachliche Ableitungen. Denn was Krieg ist, weiß jeder. Das sind Tote und Verletzte, Hoffnungslosigkeit, Bomben und Flugzeuge, zerstörte Häuser, Schreie, zerstörte Städte, Trauer, Panzer, Generäle, Medien und Mediensperren, und so weiter. Man kann es sich vorstellen. Kann sich ein Bild davon machen. Es ist kein schönes Bild, aber es ist ein Bild. Es gibt klare Konstellationen und klare Handlungswege. Fast alles, was im Krieg geschieht, geschieht aus einem Zwang heraus. Es herrscht dort so viel äußerer Zwang, dass man immer etwas zu tun und zu fühlen hat. Da ist das eigene Überleben, Schmerz und Trauer, oft auch Schuld. Krieg und Gewalt haben einen sehr hohen Situations- und Erlebnisgehalt.
Frieden als Abwesenheit einer Sache dagegen hat keinen sehr hohen Situations- und Erlebnisgehalt. Wenn z. B. eine Situation daraus besteht, dass eine unauffällige Person auf einem Stuhl sitzt und fernsieht, ist der Tatbestand der Abwesenheit von Krieg und Gewalt gegeben, und man könnte es also Frieden nennen. Niemand würde allerdings auf die Idee kommen, denn was ist schon Besonderes daran, wenn eine unauffällige Person fernsieht? Das soll Frieden sein? Oder was ist Frieden?
Frieden ist, wenn du Frieden hast. Mit diesem Motto soll eine erste Annäherung an die Eigen-Identität von Frieden versucht werden. Sie geht von der Person aus, die die Frage stellt, und nicht von einer zweifelhaften Objektivität. Dies ist die beste Kurz-Antwort, zu der ich gekommen bin. Eine der Hauptursachen – wenn nicht überhaupt die einzige Ursache – für Kriege und Gewalt, ist mangelnde Zufriedenheit. Man kann also auch die Gewalt als (typische Folge der) Abwesenheit von Zufriedenheit verstehen und die Essenz in dem positiven Begriff suchen, anstatt in dem vielleicht nur vermeintlich erlebnisreicheren negativen Begriff.
Frieden ist Zufriedenheit. Wenn die Menschen nicht unterdrückt werden und sie sich entfalten können, dann haben sie keinen Grund zur Aggression und die Gewalt bleibt aus. Für Zufriedenheit haben wir keine Messgeräte, wie wir sie für die Gewalt haben. Wie malt man Zufriedenheit? Wie äußert sich Zufriedenheit? Individuell verschieden. Und doch ist es hier, wo der Frieden beginnt. Mit dem Gefühl der Zufriedenheit und der resultierenden Aggressionslosigkeit. Beziehungsweise mit solchen Lebensumständen, die eine Transformation der Aggressionen in gewaltlose Handlungen ermöglichen, denn Aggressionen – sei es auf der personalen Ebene, der familiären oder der politischen – wird es immer geben. So wird es auch immer Kriege geben, die Frage jedoch ist, wie man sie führen wird, denn Krieg ist nichts anderes als ein gewalttätiger Konflikt, der in einen gewaltlosen Konflikt überführt werden kann, wenn der Konflikt in seiner Essenz erkannt ist. Krieg ist auch nur eine Frage der Definition, und muss nichts Gewalttätiges sein. Die These und Antithese von Krieg und Frieden kann also eine neue Qualität bekommen. Die Entwicklung des Schachspiels im Mittelalter, das ja den Krieg spielerisch auslebt, zeigt, welche Kraft und Autorität im gewaltlosen Krieg steckt. Man denke auch an die Schachweltmeisterschaft 1972 in Rejkjavik, als der Sieg des Amerikaners Bobby Fischer über den Russen Boris Spasski ein wichtiger Faktor im „Kalten Krieg“ wurde.
Demnach geht es beim Frieden im philosophischen Kern um die Schaffung und Erhaltung von allgemeiner Zufriedenheit, und die fängt beim Einzelnen, ja beim Ich an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die eigene Zufriedenheit auch eine gesellschaftliche Komponente hat: Wenn um mich herum Zwang und Elend herrschen, kann ich nicht wirklich zufrieden sein und das Leben genießen. Aber wenn ich hinsichtlich der Probleme in meiner Umgebung und in der Welt hilflos bin, wie soll ich dann meinen Frieden definieren? In den meisten Gesellschaften, früher wie heute, hat diese Frage zu einer Isolation des Individuums geführt, zu einer Abstraktion und Abtrennung der äußeren Welt. Im zwanzigsten Jahrhundert mag ein Abstumpfen gegenüber Gewalt durch Film und Fernsehen dazu beigetragen haben, dass gewisse Hemmschwellen durch die Vorgabe von Gewaltsituationen und Gewalt-Vorbildern gesunken sind, und dass das Gewissen als Kontroll-Instanz unserer Handlungen oftmals auch abgestumpft ist, sodass mancher in einer Situation seinen Frieden finden kann, in der ein anderer sich sorgt. Die Frage an die Mächtigen der Welt, ob sie bei ihren Taten keine Gewissensprobleme haben (z.B. im Song „Masters of War“ von Bob Dylan), klingt heute für viele verbraucht und sinnlos, aber sie ist es keineswegs. Eine Gesellschaft der Zufriedenen, die den Frieden für sich in Anspruch nehmen möchte, wird sich über solche politischen Konsequenzen bewusst sein und eine verantwortliche, wahrhaftige Zufriedenheit anstreben.
Vor einiger Zeit besuchte ich eine orientalische Veranstaltung mit Musik und Tanz. Der Hauptsaal war mit Matratzen und Teppichen ausgelegt, auf dem die zahlreichen Gäste um die Tanzfläche herum saßen. Am Kopfende war eine schmale Bühne, auf der die Musiker saßen und spielten. Eine Tänzerin ging auf die Fläche und tanzte ein Solo im Melaya-Stil. Der ganze Raum war ausgefüllt mit dieser Situation. Ein Zauber lag in der Luft. Die Rhythmen der ägyptischen Trommeln versetzten die Tänzerin in eine leichte Trance, die sich in verminderter Form auf die Zuschauer übertrug, sodass die Beats doppelt auf das Publikum wirkten, direkt und indirekt. Es war ein gemeinsames Erleben, in dem viel Kraft steckte. Als der Tanz zuende war und der Regen des Applauses die Situation feiernd beendet hatte, wusste ich, dass diese Tänzerin etwas gemacht hatte. Sie hatte Frieden gemacht. Das war Frieden. Und es hatte einen sehr hohen Situations- und Erlebnisgehalt.
Ein Kollege fragte mich, was Kunst eigentlich mit Frieden zu tun hätte. Er gab die Frage eines Songwriters weiter, der darüber nachdachte, inwiefern er mit seinen Songs überhaupt etwas für den Frieden tun könne. Die archaische Rolle des Künstlers in der Gesellschaft lässt sich vielleicht anhand einer Gegenüberstellung von Elvis und Hitler veranschaulichen. Während Hitler die Massen durch autoritäres Verhalten und insbesondere durch die lächerliche Theorie von der „Herrenrasse“ zur Gewalt verführte, verführte Elvis sie durch musikalisch-friedliches Verhalten und die Magie seines liebenden Herzens. Beide hatten eine große Autorität in ihrer Zeit, und nach Dylan hatte der Nachfolger John Lennon auch die politische Chance dieser Friedenskunst erkannt und gelebt. Es gibt keinen Zweifel daran, dass etwa die Beatles Frieden durch Eigen-Identität und Kunst gestiftet haben. Von diesen Erfahrungen kann jeder Künstler profitieren, insbesondere in unserem Internet-Zeitalter, in dem fast mühe- und kostenlos jeder sein eigenes weltweites Medium haben kann.
Die Verantwortung der Kunst heute liegt auch im Überwinden der vorherrschenden gesellschaftlichen Entfremdung und Abstumpfung. Die Sinne sollen wieder angesprochen werden, das ist eine wichtige Aufgabe für Friedenskunst. Damit die Menschen sensibler werden für das Leid anderer. Damit sich unser Bewusstsein weitet und wir auch unser Gewissen wiedererlangen. Dass wir die Lebensnähe bekommen, die wir sonst halb-bewusst in der Gewalt suchen. Projektionsflächen soll die Kunst bieten, um damit Feindbilder zu ersetzen. Und Kunst, diese durch sich selbst legitimierte Urkraft, ist auch einer der wesentlichen Orte, an denen sich Autoritäten bilden, die sich - ebenso wie auch die Philosophie und auch der Sport - ihre Unabhängigkeit glaubhaft bewahrt haben.
Dies sage ich in einer Zeit von hoher und nicht absehbarer Kriegsgefahr. Der notwendige Diskurs kann nicht von den Militärs, den Politikern, den Unternehmern und den Journalisten allein geführt werden. Sie alle stecken in Abhängigkeiten und sind mehr oder weniger unfrei und schnelllebig. Früher haben die Religionen einen Großteil dieser Autorität innegehabt, doch dann hat jemand gedacht, Galileo, Darwin oder Freud hätten die Schriften überflüssig gemacht. Später wurde auch noch Nietzsche so verstanden, dass man dachte, „Gott ist tot“ bedeutet, es gäbe keinen Gott. Im Zarathustra-Buch jedoch geht es eher darum, dass man Gott nicht braucht, um Gott zu gefallen. Seine Existenz ist hier gar nicht die Frage, der Mensch ist es, nach dem gefragt wird.
Der Philosoph Schleiermacher brachte in einem früheren Jahrhundert den Begriff „Kunstreligion“ auf und verwies damit auf die Verwandtschaft künstlerischer und religiöser Wesensmerkmale, die beide „spirituell“ genannt und die beide als friedlich erkannt werden können. In beiden jedoch lauern auch Gefahren: Es hat dunkle Popstars gegeben wie den Verbrecher Charles Manson, die einen gewalttätigen Kult verbreitet haben, ähnlich wie zeitgenössische rassistische Bands und deren CDs es tun. Es hat ebenfalls die Allmacht der Kirche mit all ihren bekannten Gewalt-Exzessen gegeben, bevor es die Demokratie und die Menschenrechte gab. Die Idee des engagierten Künstlers, im Grunde so, wie Sartre sie in seinem „Was ist Literatur?“ beschrieben hat, scheint aktuell wie schon lange nicht mehr.
Kunst ist oft auch eine Verarbeitung von Gewalt und wirkt damit heilend auf den Künstler und das Publikum. Auch die Offenheit, die Fantasie und die Freiheit geben Orientierungs-Muster vor, Friedensmuster. Wege zur Zufriedenheit. Werte, die vom Materialismus unabhängig und für jeden erreichbar sind. Kunst transzendiert Konflikte und kann durchaus auch einige lösen und dazu beitragen, dass sie gelöst werden. Kunst zeigt Leben, wie es ist, als Bewusstseinserweiterung und Erlebnis, und sie zeigt die Möglichkeiten des Lebens, indem sie die Wünsche der Gesellschaft träumt. So jedenfalls - kann es sein. Eine Verführung zum Frieden.
Frieden und Krieg sind beide ansteckend. Während Krieg und Gewalt sich auf ihre offizielle Notwendigkeit berufen und damit ihren Erfolg haben und sich verbreiten, sind es beim Frieden die Wunscherfüllung und die Freiheit des Ausdrucks, die Schönheit und das Streben nach Vollkommenheit, die eine Anziehungskraft ausüben und die gesellschaftliche Stimmung beeinflussen. Aber es ist nicht einfach, Liebe und Frieden zu ertragen. Wenn jemand zum ersten Mal Liebe erfährt, mag sich die Frage stellen, warum er oder sie vorher in einer solch lieblosen Welt hat leben müssen. Sie erfahren vielleicht, dass viele der Zwänge, unter denen sie gelebt haben, eine Lüge gewesen sind, unnötige Beschwernisse und unnötiger Verzicht und Schmerz. Interessanterweise fürchten sich daher die Menschen vor Liebe mehr als vor Gewalt. Sie ertragen eher Gewalt als Liebe und ziehen sie der Liebe vor. Sie glauben das nicht? Hier sind ein paar Beispiele:
Das Kollektivbewustsein unserer Gesellschaften wird wesentlich vom Fernsehen strukturiert. Vergleichen wir die Anzahl der Gewaltszenen bzw. -filmen mit der Anzahl von Liebesfilmen, so wird deutlich, dass wir Gewalt bei Weitem bevorzugen. Beim Betrachten dieser Filme fällt auf, dass der Held oder die Heldin so gut wie immer durch Gewalt zu ihrem Ziel kommen. Unsere Helden sind also Gewalttäter. Wählen wir zwischen zwei Filmen: Im ersten schießt der Hollywood-Star Bruce Willis jemandem mit einem High-Tech-Gerät den Arm ab, im zweiten vergnügt sich der Erotik-Star Dahlia Grey mit Freunden in ästhetischer Weise auf einem großem Sofa. Werden nun gemischte Gruppen mit diesen beiden Filmen konfrontiert, ist absehbar, dass die Wahl auf den Gewaltfilm fallen wird und nicht auf den Liebesfilm. Und je größer die Gruppe sein wird, desto eher wird der Liebesfilm abgelehnt werden. Unsere in der hochzivilisierten Welt unterdrückte (unzufriedene) Sexualität ist uns so peinlich, dass wir sie auch im Bild und im Film meist durch Gewalt substituieren
Ein ähnliches Phänomen kommt bereits bei den Gebrüdern Grimm vor. Vor 190 Jahren, im Jahr 1812, erschien die erste Auflage von Grimms Märchen. Obwohl die Brüder aus Kassel in ihrem Vorwort schreiben, dass sie die Geschichten nicht verändert, sondern nur gesammelt und geschliffen haben, kann man in den späteren Auflagen erkennen, wie bestimmte Teile der Märchen umgeschrieben wurden. Im „Zeitzeichen“ des Deutschlandfunks hieß es dazu, dass die in armen Verhältnissen lebenden Grimms diese Veränderungen vorgenommen hatten, weil sich das Buch dann besser verkaufte. Dabei gab es zwei Tendenzen: Auf der einen Seite wurden Gewaltszenen ausgemalt und hinzugefügt (Rumpelstilzchen, Hänsel und Gretel u.a.), auf der anderen Seite wurden erotische Szenen entfernt oder verharmlost (z.B. Rapunzel). Massenkompatibilität also zu Gunsten von Gewalt. Es scheint auch Parallelen in der Publikationsgeschichte von „1001 Nacht“ zu geben, also kein westliches Phänomen zu sein.
Auch die Basisfrage des Journalismus, was eine „Nachricht“ ausmacht, kann ehrlicherweise nur so beantwortet werden, dass die Nachricht dazu neigt, Gewalt, Zwang und Unglück zu thematisieren oder auch nur zu benennen. Damit bekommen die Bilder des Krieges und der Gewalt eine überproportionale Präsenz in unserem Bewusstsein, die unsere Normalität bestimmt. Friedensarbeit ist in diesem Zusammenhang die Verbreitung von Bildern des Friedens und der Kreativität. Vorurteilen gegenüber einer angeblichen Schmutzigkeit der Liebe, insbesondere in ihrer körperlichen Form, ist dabei entschieden entgegenzutreten und zu entkräften. Der Schmutz an der Liebe ist die Gewalt und die Vorteilsnahme, mit der manche Menschen sie vermischen.
Der Glaube an die Überlegenheit der Gewalt steckt tief. Er hat mit Schutzbedürfnissen zu tun, dem Verteidigen der Fleischtöpfe und einem Gefühl der Ohnmacht. Er basiert auf der Verräter-Theorie, die besagt, dass ein einziges Schwarzes Schaf genügt, um eine gewaltlose Politik zunichte zu machen. Die Verräter-Theorie greift aber an zwei Stellen zu kurz: Sie betrachtet das „Schwarze Schaf“ von Außen und mit Misstrauen, bringt sich also um die Möglichkeit, die „Zufriedenheitsstruktur“ des Gewalttäters zu analysieren und darauf einzuwirken, um so die Gewalt zu stoppen. Außerdem vernachlässigt sie die alternative Gewaltbekämpfung, die der Öffentlichkeit. Es gibt nämlich nichts, wovor Unrecht mehr Angst hat als vor der Öffentlichkeit. Im Krieg ist immer ein Geheimnis, im Frieden liegt immer auch die Abwesenheit von Geheimnissen. Und es gibt ein weiteres triftiges Argument, das den Glauben an die Unbesiegbarkeit der Gewalt relativiert, denn schließlich ist es ein Glaube, und der kann durch einen anderen Glauben übertroffen werden. Das Lebenswerk von Gandhi und anderen Friedensleuten zeigt das deutlich. Frieden liegt immer auch nah an den Personen, die diesen Frieden verkörpern.
Um zu zeigen, dass Öffentlichkeit stärker ist als Gewalt, sei erneut – diesmal in positivem Zusammenhang – auf die Presse verwiesen. Der investigative Journalismus ist das beste Beispiel von außerstaatlicher friedlicher Gewaltbekämpfung. Die so genannte öffentliche Meinung ist eine starke Kraft, die durch Überwindung des herrschenden Isolationismus zur stärksten Waffe für den Frieden werden kann. Dem liegt einzig das Bewusstsein zu Grunde, dass jetzt kein Frieden herrscht. Meine Frage „Was ist Frieden?“ zielt letztlich auf die Bewusstmachung der Tatsache, dass Frieden etwas ist, was wir erst schaffen müssen. Etwas, das wir uns in jeder konkreten Situation selbst neu erträumen müssen.
Leichter ist es in der Welt- und der Staats-Politik. Wenn dort Frieden in erster Linie als Nonkilling und in zweiter Linie als Gewaltlosigkeit unter Berücksichtigung struktureller und kultureller Gewalt verstanden wird, reicht das aus, um die Welt zu einem schönen Ort zu machen. So ist der Frieden zur Hälfte die Abwesenheit von Zwängen und den Bildern von Zwängen und zur Hälfte der leere Raum einer offenen Situation, der individuell und kreativ gefüllt werden muss, um seine Bedeutung zu bekommen, ähnlich wie es sich mit der Freiheit verhält, deren eine Hälfte passiv ist (frei von) und deren andere aktiv ist (frei zu).